Haftpflichtschaden

Sie haben einen Haftpflichtschaden oder ein Anliegen zu diesem Thema? Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir helfen Ihnen gerne! Auf dieser Seite erfahren Sie was genau ein Haftpflichtschaden ist und was sie dann tun sollten.

Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?

Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Jemand fährt Ihnen ins Auto. Gut zu wissen, dass Sie als Geschädigter in einem Haftpflichtfall bestimmte Rechte haben. Damit Sie diese voll ausschöpfen können, ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten unerlässlich.

Als freies Sachverständigenbüro aus Backnang unterstützen wir Sie dabei schnell, objektiv und rechtssicher.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden. Die Schuld liegt also beim anderen Fahrer. In diesem Fall muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten übernehmen – dazu gehört auch das Sachverständigengutachten.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers.

Warum ein Gutachten so wichtig ist.

Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für eine faire Schadenregulierung. Es dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, mögliche Wertminderung und Reparaturdauer. Diese Infos sind wichtig, um alle Ansprüche – z. B. auf Nutzungsausfall oder Mietwagen – vollständig geltend zu machen. So sichern Sie sich Ihre Rechte und vermeiden finanzielle Nachteile.

So läuft die Schadensabwicklung Schritt für Schritt

Häufige Fragen rund ums Gutachten

Nein – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen.

Bereits ab einem Schaden über ca. 750 € ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll und auch erstattungsfähig. Kleinere Schäden regelt man meist über ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.

Ja. Sie entscheiden, welcher Sachverständige das Gutachten erstellt – nicht die Versicherung.

Diese Vorteile haben sie mit uns als Partner.